Für Eltern von kindern bis 18 jahre:
Wir verhelfen Ihrem Kind zu dauerhaft geraden Zähnen,
damit es sich im Laufe seines Lebens nicht aufgrund schiefer Zähne benachteiligt oder unwohl fühlen muss.
Ok, aber wann muss mein Kind zum Kieferorthopäden? ... Und wann braucht es eine Zahnspange?
Kieferorthopäden brauchen das Wachstum, um z. B. verschobene Kieferknochen zu korrigieren. Im Erwachsenenalter kann sonst eine aufwendige OP notwendig werden.
In Deutschland benötigen ca. 50 % aller Kinder und Jugendlichen eine kieferorthopädische Behandlung, um ästhetische und gesundheitliche Beeinträchtigungen von Zahn- und Kieferfehlstellungen im Erwachsenenalter zu verhindern.
Ob Behandlungsbedarf besteht, finden wir in einer Vorsorge-Untersuchung heraus. Ob diese aktuell für Ihr Kind ratsam ist, besprechen wir in einem gemeinsamen Info-Telefonat.

Noch Fragen?
Ganz sicher ist, dass sich alle Eltern, die zu uns kommen, für ihr Kind gesunde gerade Zähne wünschen - und zwar dauerhaft und zu einem bezahlbaren Preis.
Es kann jedoch etliche Gründe für Zweifel geben, denn es ranken sich viele Mythen und Halbwahrheiten um das Thema "Zahnspange für Kinder".
Viele Eltern, die mit ihrem Kind zu uns kommen, sind oder waren selbst aufgrund schiefer Zähne mit ihrem Lächeln unzufrieden.
Manche trugen in ihrer Kindheit auch eine Zahnspange, haben heute aber wieder krumme Zähne.
Das soll dem eigenen Kind natürlich nicht passieren!
Auch andere Fragen halten viele Eltern vom rechtzeitigen ersten Schritt - der kieferorthopädischen Vorsorge-Untersuchung für ihr Kind - ab.
Streichen Sie ab sofort all Ihre Sorgen! Wir bringen für Sie Licht ins Dunkel. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Welche Fehlstellungen sollten korrigiert werden und warum?
Zahnfehlstellungen:
Engstände: Die Zähne haben zu wenig Platz im Kiefer. Daher stehen Sie schief oder gedreht.
Lückenstellung: Lücken zwischen den Zähnen sind die Folge von von überschüssigem Platz aufgrund fehlender Zähne.
Kippungen und Rotationen: Gekippte und gedrehte Zähne können die Folge von Engständen oder Lückenstellungen sein. Nach vorne gekippte Frontzähne können durch Daumenlutschen verursacht sein.
Kieferfehlstellungen:
Vorbiss: Der Unterkiefer befindet sich im Verhältnis zum Oberkiefer zu weit vorne.
Überbiss: Der Unterkiefer befindet sich im Verhältnis zum Oberkiefer zu weit hinten.
Kreuzbiss im Seitenzahngebiet (einseitig oder beidseitig): Zumeist ist der Oberkiefer relativ zu schmal zum Unterkiefer.
Mögliche Folgen bei Nicht-Behandlung:
Neben ästhetischen Nachteilen, sind vor allem gesundheitliche Folgen wie Karies, Parodontose, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Nackenverspannungen, Rückenschmerzen etc. typisch.
Wie läuft die Behandlung ab?
1. Sie rufen uns an und vereinbaren einen Termin zur Vorsorge-Untersuchung Ihres Kindes in unserer Praxis.
2. Erkennen wir einen Behandlungsbedarf erhalten Sie einen unverbindlichen Vorschlag für eine Behandlungsplanung inklusive Kostenplan.
3. Es folgt die Behandlung erst mit einer herausnehmbaren Zahnspange (Kieferkorrektur) und anschließender fester Zahnspange (Zahnkorrektur) mit regelmäßigen Kontrollterminen für ein perfektes Ergebnis.
4. Für dauerhaft gerade Zähne wird das Behandlungsergebnis im Anschluss stabilisiert.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die Länge der Behandlung hängt vom Grad der Fehlstellung ab und beläuft sich in der Regel insgesamt auf 18-36 Monate.
In dieser Zeit erfolgen regelmäßige Kontrolltermine (alle 4-8 Wochen), um die Zahnspange Stück für Stück anzupassen und den Behandlungsfortschritt zu überprüfen.
Was bezahlt die Krankenkasse?
Gesetzlich Krankenversicherte:
Zunächst überprüfen wir im Rahmen der Vorsorge-Untersuchung, ob Fehlstellungen von Zähnen und / oder Kiefern vorliegen. Fehlstellungen werden von der Krankenkasse in fünf Schweregrade eingeteilt, die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
Gesetzliche Krankenkassen unterstützen Fehlstellungen vom Grad 3, 4 und 5 - d. h. diejenigen, die das Atmen, Beißen, Kauen und Sprechen zu beeinträchtigen drohen. Die Schweregrade 1 und 2 sind reine Privatleistungen, d. h. jedoch nicht, dass aus medizinischer Sicht kein Behandlungsbedarf erforderlich ist.
Beim Grad 3, 4 und 5 tragen Eltern zunächst einen Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % (beim 2. Kind), der jedoch nach erfolgreich beendeter Behandlung zurückgezahlt wird. Vereinbarte Zusatzleistungen werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet. Für diese Kosten kann eine private Zusatzversicherung mit entsprechendem Tarif aufkommen.

Privat Krankenversicherte:
Eine kieferorthopädische Behandlung gehört meistens zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung. Wie hoch die Kostenübernahme genau ist, hängt individuell vom Versicherungs-Tarif ab.
Wie bleiben die Zähne für immer gerade?
Um das perfekte Behandlungsergebnis für immer zu stabilisieren, verwenden wir einen sogenannten Drahtretainer, der dauerhaft und unsichtbar hinter die unteren und oberen Frontzähne geklebt wird. Dieser winzige, dünne Draht ist für den Patienten nicht zu spüren. Er ermöglicht aber, dass sich die Zähne nicht mehr verschieben können.
In einem persönlichen Info-Telefonat beantworten wir Ihnen Ihre individuellen Fragen und
vereinbaren einen Termin zur Vorsorge-Untersuchung in unserer Praxis:

"Mit unserer langjährigen Expertise und schonenden Behandlungsmethode sorgen wir dafür, dass Ihr Kind schöne lückenlose und gerade nebeneinander stehende Zähne bekommt, damit es im Laufe seines Lebens ganz sicher immer selbstbewusst lächeln kann."
Florian Grund
Experte für Kinder- und Jugend-Kieferorthopädie in Freiburg im Breisgau
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Wirthstraße 9, 79110 Freiburg i. Br.
Fragen? Rufen Sie uns an: 0761 131141
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